Dienstleistungen

folgende Dienstleistungen biete ich an:

Planungen

Im Entwurf werden Ihre Vorstellungen in Einklang mit dem Baurecht gebracht. Im Rahmen der Einreichplanung bereite ich die erforderlichen Unterlagen für die behördliche Genehmigung vor. Ich unterstütze Sie bei der Einreichplanung und der Durchführung der baubehördlichen Bewilligungen, in Zusammenarbeit mit allen am Bau Beteiligten und den entsprechenden Behörden. 

Ich übernehme für Sie die erforderlichen Behördenwege in Wien und Niederösterreich für den Neubau, den Umbau oder die Sanierung von Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Geschäftslokalen und von gewerblichen Bauten.

Baubegleitung

Die Baubegleitung umfasst die Leistungen der Bauüberwachung & Koordination, Termin- & Kostenverfolgung, Qualitätskontrolle, Rechnungsprüfung, Bearbeitung von Mehr- & Minderkostenforderungen, Übernahme & Abnahmen, Mängelfeststellung & -bearbeitung sowie die Dokumentation in den Phasen der Ausführungsvorbereitung, der Ausführung und des Projektabschlusses.

Ausschreibungen

Standardisierte Leistungsbeschreibungen bieten sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer bedeutende Vorteile. Sie ermöglichen ein transparentes Vergabeverfahren und schützen den Auftraggeber bei der Vertragsgestaltung. Gleichzeitig bieten sie dem Auftragnehmer Fairness und Sicherheit.

Die Verwendung von Leistungsverzeichnissen gemäß Standard-LB ermöglicht es beiden Partnern, ihre Energien auf die Planung und Herstellung von Bauleistungen zu konzentrieren und finanziellen sowie zeitlichen Aufwand für Rechtsfragen, Sachverständigengutachten und Gerichtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Die Standardisierten Leistungsbeschreibungen für den Hochbau und die Haustechnik werden vom BMWFJ (Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend) herausgegeben und sind das Ergebnis einer erfolgreichen Zusammenarbeit von Vertretern der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite sowie der Industrie und fachspezifischen Konsulenten.

Bauführung

Die Bauführung, wie sie in den Bauordnungen der Bundesländer festgelegt ist, gehört ebenfalls zum Zuständigkeitsbereich des Baumeisters. Er ist somit gegenüber der Baubehörde verantwortlich für die ordnungsgemäße Planung und Genehmigung des Baus sowie für die technisch einwandfreie Bauausführung und die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften.

Gewerberechtlicher Geschäftsführer

Wer ein (Bau-)Unternehmen gründen möchte, muss gewisse persönliche Voraussetzungen wie zum Beispiel den Besitz des Befähigungsnachweises erfüllen. Fehlen diese, benötigt man einen gewerberechtlichen Geschäftsführer. Kann der Gewerbeinhaber den Befähigungsnachweis nicht selbst erbringen, muss er einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, der ihm den seinen, fehlenden, ersetzt. Auch juristische Personen (z. B. GmbH, AG, SE) oder Personengesellschaften (OG oder KG) müssen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, da solche Gesellschaften nur durch natürliche Personen handeln können. Mit der Entscheidung, einen gewerberechtlichen Geschäftsführer zu bestellen, wird die gewerberechtliche Verantwortung gegenüber der Gewerbebehörde vom Unternehmen auf diesen übertragen.